Geschichte des Armbrustschützenverein Bürglen
Gemäss dem ältesten Protokoll des
Armbrustschützenverein Bürglen wurde die Gesellschaft im jahre 1892 gegründet.
Im Vergleich zu war es damals allerdings eine ungewöhnliche Gesellschaft,
denn der Verein
bestand vorwiegend aus Schülern der obersten Klasse der Volksschule, also
im Alter zwischen 11 und 13 Jahren.
Vollständige
Mitgliederverzeichnisse und Protokolle aus den Anfangsjahren sind nicht lückenlos.
Trotzdem lässt sich aus späteren Abklärungen ein Teil davon
rekonstruiren. Die Mitgliedschaft war in den Anfängen auf wenige Jahre
beschränkt. Für eine enge Beziehung zwischen Schulabgängern und
Schulabschluss spricht auch die Tatsache, dass die meisten Mutationen
(Ein- Austritte) in der zeit um den Beginn des neuen Schuljahres
stattfanden.
Offenbar gab es während
einigen Jahren noch einen zweiten Armbrustschützenverein Bürglen,
vielleicht aus einer Parallelklasse bestehend. Im Jahre 1900
erfolgte aber auf Wunsch von Lehrer Egger der Zusammenschluss. Der
Mitgliederbestand betrug meist zwischen 6 und 16 Knaben. Um 1911 dürfe
mit 19 Mitgliedern ein Höchststand erreicht worden sein.
Auszüge aus den
Protokollbüchern:
- Protokollbuch 1892 –
1913
- Protokollbuch 1922 – 1929
- Protokollbuch 1929 – 1948
Gründung und erste
Statuten der Armbrustschützengesellschaft Bürglen:
Eine grössere Anzahl
Knaben hiesiger Ortschaft gründen eine Schützengesellschaft (Waffe
"Bollinger").
Art und Weise: Es bezahlt
ein einzelner Fr. 2.--; zwei Brüder, die zu gleicher zeit eintreten Fr.
3.50; es wurden 2 Armbruste und zwei Dutzend Pfeile angeschafft.
Zweck und Bestimmung: Übung
Aug und Herz dem Vaterland; ein trautes Zusammenleben in und ausser der Übungszeit.
Statuten:
§ 1 Um in
den Verein zu können, muss jedes Mitglied das 11. Altersjahr zurückgelegt
haben; Zudem kann körperliche
oder geistige
Entwicklung eine Ausnahme gestatten. Darüber entscheidet da Absolute Mehr
des Vereins.
§ 2 Die Eintrittstaxe beträgt 80 Cts. (spätere
Korrektur: Fr. 1.--) und es stehen dem neu eintretenden Mitglied die
Statuten zur
Verfügung. Wer den Austritt erklärt, bezahlt Fr. 1.50.
§ 3 Freien Austritt ist demjenigen gestatet,
der die Ortschaft verlässt, oder andere triftige Gründe anzuführen
weiss.
§ 4 Über letzteren Punkt entscheidet auch
das absolute Mehr des Vereins. Sollte dasselbe nicht anerkannt werden, so
leidet
die letzte Instanz der Gründer des Vereins.
§ 5 Wer das 16. Altersjahr zurückgelegt
hat, ist vom Austrittsgelde befreit.
§ 6 Sollte der verein jemals aufgelöst
werden, so muss der vorhandene Kassabestand und das gesamte Material, für
den Fall,
dass sich später ein Verein gründet, amtlich hinterlegt werden.
Verzeichnis aus dem
Vereinsinventar per 1922:
3 Bollinger Armbruste mit
Hebel. (Sämtliche reparaturbedürftig)
2 Fahnen mit Bandelier
1 Schleife und 2 Hutfedern
1 Messingfahnenspitz
6 Stempel
3 Statuten
1 Protokollbuch
1 Kassabuch
14 Ehrenmeldungen
Ein Posten alte Eintrittskarten
Diverse Schiesspläne und Belege
Schiessordung von 1922
Es wird alljährlich ein
bestimmtes Schiessprogramm ausgeführt, welches aus obligatorischen und
freiwilligen Übungen besteht.
Die obligatorische Übung besteht in der Abgabe von 15 Schüssen auf die Fünferscheibe.
Von diesen 15 Schüssen sind 5 aufeinanderfolgende für das Resultat
bestimmend und 10 gelten als Probeschüsse.
Für diesen Stich, welcher von sämtlichen Mitgliedern jeden Monat
durchgenommen werden muss, ist eine Marke von 50 Cts zu lösen.
Zu den freiwilligen Übungen soll erst übergegangen werden, wenn der
obligatorische teil erledigt ist. es können bei den freiwilligen Übungen
ebenfalls Marken zu 50 Cts gelöst werden und gelten solche für 5 Schüsse.
Geht beim obligatorischen Schiessen ein Pfeil verloren, so trägt die
Kasse den Schaden, bei der freiwilligen Übung ist der Schütze für den
Ersatz verpflichtet.
Beschlüsse
aus Versammlungen:
1922
Der Eintritt in den
Kantonalverband (TASV) wurde diskussionslos genehmigt.
1922
Erste Verhandlungen mit Frau Pfarrer Böhi über den in Frage
kommenden Schiessplatz im Thurvorland werden
geführt
1922 Obligatorischer
Beitritt in den schweiz. Verbandes für Armbrustschützen. Für alle
Aktivschützen obligatorisch.
1923 Schiessplatz
bei Ernst Eberhardt wird beibehalten und umgebaut, da die Platz
Angelegenheit noch nicht
geregelt werden konnte.
1923 Teilnahme
am kantonalen Armbrustschützenfest
1925 Teilnahme
am Schweizerischen Armbrustschützenfest in Winterthur
1925 Kauf
einer neuen Ordonanzarmbrust
1930 Durchführung
eines Jungschützenkurs. Kursteilnehmer bezahlen ein Kursgeld von Fr.
2.--.
1931 Vereinsausflug
mit Ehefrauen auf den Hohen Kasten.
1932 Kantonales
Armbrustschützenfest in Bürglen
1933 Schützenhausbau
1938
Erweiterung und Vergrösserung Scheibenstand
1946 Schiess-Stand
Neubau
1947 Standeinweihungs-
und Jubiläumsschiessen
1977 Eidgenössische Delegiertenversammlung in Bürglen
1979 Kantonales Armbrustschützenfest in Bürglen
1984 Anbau Schützenstube, neue Rolltore für
Schiesstand und Cheminée
1988 Standweih- und Standartenschiessen in Bürglen
1992 100 Jahr Jubiläumsschiessen in Bürglen
1996 Schweizerisches Armbrustschützenfest in Bürglen
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