Geschichte

Geschichte des Armbrustschützenverein Bürglen

Gemäss dem ältesten Protokoll des Armbrustschützenverein Bürglen wurde die Gesellschaft im jahre 1892 gegründet. Im Vergleich zu war es damals allerdings eine ungewöhnliche Gesellschaft, denn der Verein
bestand vorwiegend aus Schülern der obersten Klasse der Volksschule, also im Alter zwischen 11 und 13 Jahren.

Vollständige Mitgliederverzeichnisse und Protokolle aus den Anfangsjahren sind nicht lückenlos. Trotzdem lässt sich aus späteren Abklärungen ein Teil davon rekonstruiren. Die Mitgliedschaft war in den Anfängen auf wenige Jahre beschränkt. Für eine enge Beziehung zwischen Schulabgängern und Schulabschluss spricht auch die Tatsache, dass die meisten Mutationen (Ein- Austritte) in der zeit um den Beginn des neuen Schuljahres stattfanden. 

Offenbar gab es während einigen Jahren noch einen zweiten Armbrustschützen­verein Bürglen,  vielleicht aus einer Parallelklasse bestehend. Im Jahre 1900 erfolgte aber auf Wunsch von Lehrer Egger der Zusammenschluss. Der Mitgliederbestand betrug meist zwischen 6 und 16 Knaben. Um 1911 dürfe mit 19 Mitgliedern ein Höchststand erreicht worden sein.

Auszüge aus den Protokollbüchern: 

- Protokollbuch 1892 – 1913
- Protokollbuch 1922 – 1929
- Protokollbuch 1929 – 1948
 

Gründung und erste Statuten der Armbrustschützengesellschaft Bürglen:

Eine grössere Anzahl Knaben hiesiger Ortschaft gründen eine Schützengesellschaft (Waffe "Bollinger").

Art und Weise: Es bezahlt ein einzelner Fr. 2.--; zwei Brüder, die zu gleicher zeit eintreten Fr. 3.50; es wurden 2 Armbruste und zwei Dutzend Pfeile angeschafft.

Zweck und Bestimmung: Übung Aug und Herz dem Vaterland; ein trautes Zusammenleben in und ausser der Übungszeit.

Statuten:  

§ 1      Um  in den Verein zu können, muss jedes Mitglied das 11. Altersjahr zurückgelegt haben; Zudem kann körperliche
           oder geistige Entwicklung eine Ausnahme gestatten. Darüber entscheidet da Absolute Mehr des Vereins.

§ 2      Die Eintrittstaxe beträgt 80 Cts. (spätere Korrektur: Fr. 1.--) und es stehen dem neu eintretenden Mitglied die
           Statuten zur Verfügung. Wer den Austritt erklärt, bezahlt Fr. 1.50.

§ 3      Freien Austritt ist demjenigen gestatet, der die Ortschaft verlässt, oder andere triftige Gründe anzuführen weiss.

§ 4      Über letzteren Punkt entscheidet auch das absolute Mehr des Vereins. Sollte dasselbe nicht anerkannt werden, so
           leidet die letzte Instanz der Gründer des Vereins.
§ 5      Wer das 16. Altersjahr zurückgelegt hat, ist vom Austrittsgelde befreit.

§ 6      Sollte der verein jemals aufgelöst werden, so muss der vorhandene Kassabestand und das gesamte Material, für
           den Fall, dass sich später ein Verein gründet, amtlich hinterlegt werden.
 

Verzeichnis aus dem Vereinsinventar per 1922:

3 Bollinger Armbruste mit Hebel. (Sämtliche reparaturbedürftig)
2 Fahnen mit Bandelier
1 Schleife und 2 Hutfedern
1 Messingfahnenspitz
6 Stempel
3 Statuten
1 Protokollbuch
1 Kassabuch
14 Ehrenmeldungen
Ein Posten alte Eintrittskarten
Diverse Schiesspläne und Belege

Schiessordung von 1922

Es wird alljährlich ein bestimmtes Schiessprogramm ausgeführt, welches aus obligatorischen und freiwilligen Übungen besteht.
Die obligatorische Übung besteht in der Abgabe von 15 Schüssen auf die Fünferscheibe. Von diesen 15 Schüssen sind 5 aufeinanderfolgende für das Resultat bestimmend und 10 gelten als Probeschüsse.
Für diesen Stich, welcher von sämtlichen Mitgliedern jeden Monat durchgenommen werden muss, ist eine Marke von 50 Cts zu lösen.
Zu den freiwilligen Übungen soll erst übergegangen werden, wenn der obligatorische teil erledigt ist. es können bei den freiwilligen Übungen ebenfalls Marken zu 50 Cts gelöst werden und gelten solche für 5 Schüsse.
Geht beim obligatorischen Schiessen ein Pfeil verloren, so trägt die Kasse den Schaden, bei der freiwilligen Übung ist der Schütze für den Ersatz verpflichtet.

Beschlüsse  aus Versammlungen: 

1922   Der Eintritt in den Kantonalverband (TASV) wurde diskussionslos genehmigt.
1922
   Erste Verhandlungen mit Frau Pfarrer Böhi über den in Frage kommenden Schiessplatz im Thurvorland werden
          geführt

1922  
Obligatorischer Beitritt in den schweiz. Verbandes für Armbrustschützen. Für alle Aktivschützen obligatorisch.
1923   Schiessplatz bei Ernst Eberhardt wird beibehalten und umgebaut, da die Platz Angelegenheit noch nicht
          geregelt werden konnte.

1923  
Teilnahme am kantonalen Armbrustschützenfest
1925  
Teilnahme am Schweizerischen Armbrustschützenfest in Winterthur
1925  
Kauf einer neuen Ordonanzarmbrust
1930  
Durchführung eines Jungschützenkurs. Kursteilnehmer bezahlen ein Kursgeld von Fr. 2.--.
1931  
Vereinsausflug mit Ehefrauen auf den Hohen Kasten.
1932  
Kantonales Armbrustschützenfest in Bürglen
1933  
Schützenhausbau
1938
   Erweiterung und Vergrösserung Scheibenstand
1946  
Schiess-Stand Neubau
1947  
Standeinweihungs- und Jubiläumsschiessen
1977   Eidgenössische Delegiertenversammlung in Bürglen
1979   Kantonales Armbrustschützenfest in Bürglen
1984   Anbau Schützenstube, neue Rolltore für Schiesstand und Cheminée
1988   Standweih- und Standartenschiessen in Bürglen
1992   100 Jahr Jubiläumsschiessen in Bürglen
1996   Schweizerisches Armbrustschützenfest in Bürglen

Letzte Änderung 30.06.2003 Marcel Massolin